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Stiftung barrierefrei kommunizieren!
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Thomas Hänsgen, Stiftungsratsvorsitzender
Edeltraut Hanfland, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Rechtliches
Die Stiftung gestattet die Übernahme von Texten auf www.stiftung-barrierefrei-kommunizieren.de ausschließlich für den privaten Gebrauch. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes der Stiftung.
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Rechtsfähigkeit
Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht"Senatsverwaltung für Justiz" des Landes Berlin
Die von der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) gGmbH durch Stiftungsgeschäft vom 1. Juli 2005 errichtete
Stiftung barrierefrei kommunizieren!
wird mit vorstehender Satzung gemäß § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Berliner Stiftungsgesetzes in der Fassung vom 22. Juli 2003 (GVBl. S. 293) als rechtsfähig anerkannt.
Berlin den 7. Juli 2005